Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 01.01.2022

I. Allgemeines

1. Die folgenden allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Vertragsschluss gültige Fassung.
2. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
3. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
4. Kunden im Sinne der Geschäftsverbindungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
5. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Die nachstehend angeführten Bedingungen gelten durch eine erfolgte Auftragsbestätigung als Bestandteil des Vertrages.
 

II. Angebote, Vertragsschluss

1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten alle Angebote als freibleibend. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Der Zugang der Bestellung wird durch eine Annahmeerklärung in Form einer Auftragsbestätigung bestätigt. Telefonisch oder mündlich abgegebene Erklärungen, die die Warenbestellung betreffen, bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung. Wir sind berechtigt das Vertragsangebot innerhalb einer Frist von fünf Werktagen anzunehmen.
3. Weiterhin sind wir berechtigt, die Annahme der Bestellung etwa nach Prüfung der Bonität abzulehnen oder ggf. die Zahlungsmodalitäten anzupassen.
4. Für Art und Menge, sowie für Bedingungen der von uns auszuführenden Warenlieferungen sind die schriftliche Auftragsbestätigung, sowie etwaige Nachträge hierzu maßgebend.
5. Bei Bestellungen, die nicht in unseren Verkaufsräumen erfolgen, hat der Kunde uns die Auftragsbestätigung als Annahmeerklärung unterschrieben zuzusenden.
6. Der Kunde hat das Recht unsere gültige AGB kostenlos anzufordern (per Fax, Mail oder Brief).
7. Mindestberechnungsgrundlagen: Breite/Längen 0,20 m; Fläche 0,25 m²; bei lfdm 1,00 lfdm; bei Bearbeitung 1,00 m²; bei Stunden je angefangene 15 Minuten.
8. Verbrauchsmengen im Angebot/Auftragsbestätigung sind nur Schätzungsangaben, diese können baubedingt abweichen, daher ist erst nach Fertigstellung eine genaue Verbrauchsmenge festzustellen. Abweichungen bei Rechnungsstellung sind daher möglich. Zusätzlich/nachträglich anfallende Arbeiten werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Rechnung erfolgt nach genauem Aufmaß.
 

III. Lieferung und Lieferzeiten

1. Die Lieferfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch uns, jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden ggf. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben in Form von Unterschriften, sowie der Eingang einer etwaigen Anzahlung, soweit nichts Gegenteiliges vereinbart ist.
2. Lieferungen erfolgen grundsätzlich an die vereinbarte Lieferadresse.
3. Lieferungen durch uns, unsere Erfüllungsgehilfen oder externe Lieferfirmen (Spedition), die durch uns beauftragt worden sind, erfolgen frei Haus oder Baustelle und beinhalten keine Entladung der Ware, es sei denn, dass je nach örtlichen Gegebenheiten Kranentladung oder Entladung mittels Hebebühne vereinbart wurde.
4. Der Kunde hat für ein geeignetes Entladegerät zu sorgen. Des Weiteren hat der Kunde zu dem vereinbarten Liefertermin die Möglichkeit der Anlieferung zu gewährleisten. Evtl. entstehende Mehrkosten wie Standzeit, Weitertransport oder Einlagerung trägt der Kunde.
5. Der Lieferort muss sicher angefahren werden können, Wende- und Abfahrtmöglichkeiten müssen gegeben sein. Ist die Zufahrt behindert, so hat die Entladung an der Stelle zu erfolgen, bis zu der das Fahrzeug ohne fremde Hilfe ungehindert gelangen und leer wegfahren kann. Wir sind für eventuelle Verspätungen durch den Frachtführer nicht verantwortlich.
6. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen sofort bei, bzw. nach Entladung geltend zu machen.
7. Bruch und Diebstahl während des Transports, sowie Vollständigkeit der Frachtstücke sind sofort bei, bzw. nach Entladung zu überprüfen. Etwaige Beanstandungen sind dem Frachtführer zu melden und im Lieferschein zu vermerken. Beanstandungen bei Verpackung und Menge berechtigen jedoch nicht zur Annahmeverweigerung der gelieferten Ware. Der Kunde hat uns in diesem Fall zu informieren und ein weiteres Vorgehen mit uns abzusprechen. Das vereinbarte Vorgehen muss schriftlich bestätigt werden.
8. Unvorhersehbare Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Störungen durch hoheitliche Entscheidungen in den Herkunftsländern (z. B. Schließung von Steinbrüchen) berechtigen uns zur Hinausschiebung oder Aufhebung der Lieferverpflichtung.
9. Wir behalten uns vor, dass kurzfristige Lieferengpässe durch Lieferanten und/oder Steinbrüche eintreten können. Hierbei besteht keine Ersatzlieferung und/oder Schadensersatz, lediglich die bereits geleisteten Zahlungen sind zurück zu erstatten.
10. Bei Bestellungen, die ab Werk Kamp-Lintfort abgeholt werden (Selbstabholer), ist folgendes zu beachten. Die Rechnung wird nach der Fertigmeldung erstellt und ist nach der in dem Angebot / der Auftragsbestätigung/Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen fällig. Ab der Fertigmeldung kann die Ware bis zu 5 Arbeitstage kostenfrei bei uns gelagert werden. Danach wird je angefangene Woche 3 {389777751f78aeb0cef617f0c954543afa41180ca0d64bc74a433e221226dd55} vom Auftragsbetrag (mind. jedoch 25,00 €/netto) für Einlagerungskosten berechnet.
11. Für Verpackung, Transporthilfe, Kantenschutz, Paletten Haube und Befestigungsmaterial wird folgendes berechnet: Bei Beschädigung oder Verlust behalten wir die Kaution ein. Europalette: Bei sofortigem Austausch – ohne Berechnung. Kaution 35,00 €/netto, Rückvergütung innerhalb 7 Tagen 25,00 €/netto, Rückvergütung innerhalb 14 Tagen 15,00 €/netto. Transportbock/-gestell: Kaution 400,00 €/netto, Rückvergütung innerhalb 7 Tagen 350,00 €/netto, Rückvergütung innerhalb 14 Tagen 200,00 €/netto. Einwegpalette (keine Rückvergütung): 20,00 €/netto. Eckschutz und Paletten Haube (keine Rückvergütung): 20,00 €/netto.
 

IV. Preise

1. Sind besondere Preise nicht vereinbart und/oder angeboten, gilt unsere aktuelle Preisliste. Mit dem Erscheinen einer neuen Preisliste verliert die vorliegende ihre Gültigkeit. Frachtpreise müssen durch den Kunden bei uns angefragt werden. Weitere Preise teilen wir dem Kunden auf Anfrage mit.
2. Alle Preise sind Nettopreise, die Mehrwertsteuer wird in gesetzlich vorgeschriebener Höhe separat ausgewiesen. Eventuell angefragte Fracht- oder sonstige Extrakosten erfolgen stets nach bestem Wissen und ohne Gewähr, insbesondere vorbehaltlich der Richtigkeit der Angaben des Kunden. Kurzfristige Preisänderungen, Irrtümer und Druckfehler vorbehalten.
3. Frankopreise gelten vorbehaltlich der Richtigkeit der zugrunde gelegten Frachtentfernung und Frachttarife. Sie beinhalten soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, keine Wege-, Anschluss- und Nebengebühren. Desgleichen keine Zuschläge für Umwege, Kleinbahnen, Solo-, Allrad- oder sonstige Spezialfahrzeuge und andere in den Frachttarifen vorgesehene Nebengebühren und Zuschlägen.
4. Die Preise bzgl. Bearbeitung beziehen sich auf Werkstattleistungen und nicht auf Arbeiten auf der Baustelle.
 

V. Erfüllungsort

1. Erfüllungsort für die Lieferung, auch bei vereinbarter Frankolieferung, ist die jeweilige Verladestelle. Der Transport der Ware erfolgt in jedem Falle auf Gefahr des Käufers. Eine Transportversicherung wird nur dann abgeschlossen, wenn der Kunde dies ausdrücklich und schriftlich verlangt.
2. Mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer ist die Lieferung erfüllt und geht die Gefahr auf den Kunden über. Durch die Übernahme wird gleichzeitig bestätigt, dass die nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Genehmigungen für die Beförderung der Ladung vorliegen und dass das gesetzlich zulässige Gesamtgewicht des bzw. der Fahrzeuge nicht überschritten wird.
 

VI. Mängelrügen und Gewährleistung

1. Wir sichern unseren Kunden die Lieferung einwandfreier Waren gemäß Beschreibung in der Auftragsbestätigung im Rahmen unserer Sorgfaltspflicht zu.
2. Im Falle der Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware muss der Kunde uns die Feststellung solcher Mängel unverzüglich bei erkennbaren Mängeln spätestens binnen einer Woche nach Entgegennahme, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich mitteilen.
3. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
4. Der Kunde hat uns auf Verlangen unverzüglich und in zumutbarem Umfang Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die wir zur Beurteilung und Beseitigung der gerügten Mängel benötigen.
5. Unternehmern leisten wir zunächst, nach unserer Wahl, Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzleistung.
6. Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachlieferung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erheblichen Nachteil für den Kunden bleibt.
7. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl, Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Schadensersatz, statt der Leistung verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden allerdings kein Rücktrittsrecht zu.
8. Die Gewährleistungspflicht für Verbraucher beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Für Unternehmer beträgt die Pflicht ein Jahr ab Ablieferung.
9. Die einjährige Gewährleistungspflicht gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden.
10. Unsere Haftung im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes bleibt hiervon unberührt.
11. Haftungsbeschränkungen bei Natursteinprodukten: Natursteine sind einzigartige Baustoffe. Sie unterliegen deshalb individuellen Schwankungen. Quarzadern, Poren, Farb- und Zeichnungsunterschiede, sowie Einsprengungen bedeuten keine Wertminderung, sondern zeigen die Einzigartigkeit des Materials. Da es sich um Natursteine aus verschiedenen Klimagebieten handelt, kann es zu Farb- und Oberflächenschwankungen kommen. Auch deutliche Farbunterschiede innerhalb von einer Lieferung oder zwischen einer ersten Lieferung und einer später getätigten Bestellung sind kein Mangel. Diese Schwankungen/Änderungen bzw. Unterschiede sind somit kein Grund für Mängelrügen. Bruch in handelsüblichen Grenzen gibt zu Beanstandungen keinen Anlass. Alle Natursteine aus unserem Liefersortiment können Farbschwankungen haben. Schichtungen, Schieferungen, Maserungen und Linien können verschieden stark, verschiedenartig, in verschiedene Richtungen oder gleichgerichtet, von Platte zu Platte oder durchgängig durch einzelne oder auch alle Platten auftreten. Spuren von Abrieb und Kratzspuren mit weniger als 1 mm Tiefe, die überwiegend auf das händische Verpacken der Natursteine zurückzuführen sind, können auftreten. Natursteinbeläge können bedingt durch die natürliche Entstehung immer wieder Haarrisse aufweisen. Dies ist eine Beschaffenheit des Artikels und nicht zu vermeiden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Garantien nicht.
12. Der Kunde stellt uns von allen Nachteilen frei, die uns durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Kunden, gleichgültig ob fahrlässig oder vorsätzlich, entstehen können.
 

VII. Zahlung, Aufrechnung

1. Die Zahlung des Kunden ist entsprechend den ausdrücklich vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten.
2. Im Falle eines Verzugs ist der Kunde zum Ersatz des daraus resultierenden Schadens verpflichtet.
3. Es sind Verzugszinsen in Höhe von 5 {389777751f78aeb0cef617f0c954543afa41180ca0d64bc74a433e221226dd55} (Verbraucher) und 8 {389777751f78aeb0cef617f0c954543afa41180ca0d64bc74a433e221226dd55} (Unternehmer) über dem jeweils gültigen und von der Deutschen Bundesbank festgesetzten Basiszinssatz ab Eintritt der Fälligkeit zu zahlen, wenn wir nicht einen höheren Schaden nachweisen können.
4. Für jede Zahlungsaufforderung wird eine Auslagenpauschale in Höhe von EUR 10,00 erhoben.
5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller gegenüber uns nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
6. Nimmt der Kunde oder der vom Kunden bezeichnete Adressat der Warenlieferung die von uns angebotene Lieferung nicht am vertraglich vereinbarten Zeitpunkt ab, so hat der Kunde, die, die Lieferung betreffenden Zahlungen so zu leisten, als ob die Lieferung bei ihrem Angebot erfolgt wäre.
7. Schecks gelten nicht als Barzahlung, sie werden nur unter dem Vorbehalt der Einlösung durch die Bank angenommen.
8. Ungünstige Auskünfte über den Kunden, sowie Verschlechterung seiner wirtschaftlichen und oder finanziellen Verhältnisse berechtigen uns, Sicherheitsleistungen oder sofortige Zahlung für alle offenen Forderungen ohne Rücksicht auf deren Fälligkeit zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt bei Zahlungsverzug.
9. Bei Zahlungseinstellungen, Eröffnung des Vertragshilfe-, Vergleichs- oder Insolvenzverfahren des Kunden ist die Kaufpreisforderung sofort fällig. Beanstandungen entbinden nicht von der Zahlungspflicht und am Fälligkeitstag ist mindestens der Betrag zu leisten, der auf den nicht beanstandeten Teil der Lieferung entfällt.
 

VIII. Eigentumsvorbehalt

1. Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
2. Bei Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware, sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
4. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
Eine etwaige Verarbeitung oder ein Einbau der gelieferten Ware erfolgt in unserem Auftrag mit Wirkung für uns und unter Ausschluss von Verbindlichkeiten aus der Verarbeitung oder dem Einbau. Der Käufer tritt, ohne dass es einer besonderen Abtretungserklärung bedarf, aus seinen aus der Weiterverarbeitung oder dem Einbau entstehenden Forderungen gegen Dritte im Voraus einen Teilbetrag in Höhe der uns zustehenden Forderungen aus unseren Lieferungen zuzüglich 20 {389777751f78aeb0cef617f0c954543afa41180ca0d64bc74a433e221226dd55} ab und erkennt hierfür das Recht auf Aussonderung an.
5. Auf unser Verlangen sind die auf den Kunden übergegangenen Forderungen jederzeit in offene Abtretungen umzuwandeln. Der Kunde kann der Umwandlung nur und insoweit widersprechen, als er Sicherheiten in entsprechender Höhe leistet.
6. Der Kunde ist trotz der Abtretung der Forderungen an uns ermächtigt, diese Forderungen solange für uns einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen auch Dritten gegenüber nachkommt. Wir sind jedoch berechtigt, diese Ermächtigung jederzeit zu widerrufen. Zieht der Kunde die Forderungen ein, so stehen die kassierten Beträge ausschließlich uns zu. Der Kunde ist verpflichtet, die Beträge gesondert aufzubewahren und unverzüglich an uns abzuführen.
 

IX. Widerruf

1. Der Verbraucher ist berechtigt seine auf den Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärung ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen in Textform (Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache zu widerrufen, sofern seine Erklärung zu einem Fernabsatzvertrag im Sinne des Gesetzes führt.
2. Da es sich bei der von uns gelieferten Ware im Regelfall nicht um paketfähige Ware handelt, kann der Kunde die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Die Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt das rechtzeitige Absenden des Widerrufs, der Sache oder des Rücknahmeverlangens.
3. Der Widerruf oder das Rücknahmeverlangen sind in Textform zu richten an:
Pul-im-ex Naturstein (Inh. Halil Pullu), Moerser Str. 523-529, D-47475 Kamp-Lintfort; per E-Mail an: info@pul-im-ex.com; per Fax an: (+49) 2842 9080564.
4. Im Falle eines wirksamen Widerrufs ist der Kunde nicht mehr an den Vertrag mit uns gebunden. Er ist zur Rücksendung der Ware verpflichtet. Kann der Kunde die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, so hat der Kunde im Falle eines Widerrufs, uns die entsprechende Wertminderung zu ersetzen. Sofern der Kunde den Kaufpreis bereits entrichtet hat, sind wir berechtigt, die Wertminderung vom Rückzahlungsbetrag abzuziehen. Im Einzelfall kann die Wertminderung dem entrichteten Betrag entsprechen. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung besteht, sowie sie in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Der Kunde kann die Wertersatzpflicht vermeiden, wenn er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
Im Gegenzug erstatten wir bei einem erfolgten Widerruf den bereits entrichteten Kaufpreis – unter den oben angeführten Bedingungen – zurück.
5. Post- und Transportkosten werden nicht erstattet. Bei Zahlungen ins Ausland werden zudem die Überweisungskosten abgezogen.
6. Die Kosten der Rücksendung der Ware von einem Bestellwert bis EUR 100,00 trägt der Kunde, es sei denn die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten.
7. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die wir nach Kundenspezifikation angefertigt oder auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten haben.
8. Bei Warenrücknahme (Direktverkauf im Betrieb) berechnen wir 20 {389777751f78aeb0cef617f0c954543afa41180ca0d64bc74a433e221226dd55} Wiedereinlagerungskosten (Sonderanfertigungen, Sonderbestellungen können nicht zurückgenommen werden.)
 

X. Gerichtsstand

1. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
 

XI. Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
2. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine wirksame ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem unwirksamen möglichst nahekommt.
4. Wenn kein Liefer-/Leistungsdatum angegeben, ist das Rechnungsdatum maßgebend.
5. Aufbewahrungsfristen: Privatpersonen sind gesetzlich verpflichtet Rechnungen zwei Jahre (Unternehmer zehn Jahre) lang aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres in dem die Rechnung ausgestellt wurde.
 

Pul-im-Ex Naturstein
Inh. Halil Pullu
Moerser Straße 523 – 529
D – 47475 Kamp-Lintfort


Telefon: (+49) 2842 90 80 563
Fax: (+49) 2842 90 80 564
E-Mail: info@pul-im-ex.com
Web: www.pul-im-ex.de

UST ID: DE22 8594 977
Steuernummer: 119/5239/1355